Im Trauerfall - was ist zu tun? Wer hilft wie?

Heutzutage versterben die meisten Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Das dort tätige Pflegepersonal kennt diese Situation und weiß, welche notwendigen Schritte einzuleiten sind. Sollte der Tod zu Hause eintreten, rufen Sie den Hausarzt. Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen sein sollte, rufen Sie den Notarzt (Notruf: 112, Kassenärztlichen Notdienst: 040-228022). Stellt der Arzt einen natürlichen Tod fest, stellt er die Todesbescheinigung aus und übergibt die den bestattungspflichtigen Personen. Bedenken Sie: Sollte die natürliche Todesursache vom Arzt nicht eindeutig festzustellen sein, zieht er die Polizei hinzu. Diese wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine Beschlagnahme des Leichnams aussprechen, um die Umstände des Todes aufzuklären.

Es muss nichts überstürzt werden! Um alles, was getan werden muss, kümmern wir uns.

Für Sie ist jetzt eines vorrangig: Trauen Sie sich zu Trauern. Deswegen sollten Sie sich in jedem Fall mit uns in Verbindung setzen. Sie sollten sich die Zeit nehmen, von dem geliebten Mitmenschen Abschied zu nehmen. Nichts ist jetzt so wichtig, wie der persönliche Abschied. Räumen Sie auch allen anderen, die dem Verstorbenen nahegestanden haben, die Möglichkeit ein, ihn noch einmal in seiner Umgebung zu „erleben“. Es ist ausreichend Zeit vorhanden! Es gibt viele verschiedene Formen und Möglichkeiten einer Abschiednahme:

  • zuhause
  • vor und nach der Abholung vom Sterbeort zum Krematorium, Friedhof oder Abschiedsraum
  • vor oder nach der Überführung des/der Verstorbenen in das Heimatland.

Wir informieren Sie und ermöglichen Ihnen jede gewünschte Art und Weise des letzten Abschieds.

Natürlich helfen wir Ihnen Schritt für Schritt weiter. Sie erfahren unsere ganz persönliche Trauerhilfe – auch auf Russisch

Wir erledigen für Sie alle notwendigen Maßnahmen und stehen Ihnen in allen Angelegenheiten bei. Gemeinsam stimmen wir das weitere Vorgehen ab. Unsere Besonderheit: Viele Russlanddeutsche, Vertriebene und Heimkehrer aus Russland und den Staaten der russischen Föderation (GUS-Staaten) sprechen besser russisch als deutsch. Um im Trauerfall die Trauerfeier und vor allem die Trauerrede in der Sprache zu hören, die die Angehörigen eines verstorbenen Menschen am besten verstehen, hält Tatjana Frolikov-Kuhn auf Wunsch die Traueransprache auch auf Russisch.

Notwendige Dokumente

Folgende Unterlagen werden im Sterbefall als Original-Dokumente benötigt:

Ledige

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

Verheiratete

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Geburtsurkunde minderjähriger Kinder

Geschiedene

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde minderjähriger Kinder

Verwitwete

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Weiterhin Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungspolicen sowie Rentenanpassungs- und VBL- Bescheide. Besteht bereits eine Grabstätte, wird der Grabschein benötigt.

Aussiedler aus Russland müssen noch folgende Dokumente vorlegen

  • Vertriebenenausweiß
  • Registrierschein
  • § 94 oder Namensänderung für Verstorbenen und Ehegatten

Sollten obengenannte Urkunden und Dokumente fehlen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter