Kompetente Bestattungsvorsorge in Hamburg – Wir denken gemeinsam mit Ihnen an morgen
Eine gesicherte Regelung zu Lebzeiten entlastet jeden
Wir wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz von Menschen sich gerne mit dem Thema Tod beschäftigt. Am allerwenigsten mit dem Eigenen. Trotzdem wird es immer wichtiger, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Damit entlasten Sie nicht nur Ihre Angehörigen, Sie können auch sicher gehen, dass Sie genau die Bestattung bekommen, die Sie sich vorstellen. Dafür schließen Sie mit einem Bestatter wie uns einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Vertrag ab. Darin können Sie nicht nur essenziell wichtige Dinge wie die Bestattungsart und den Ort der Bestattung festlegen. Sie können sogar ganz dezidiert Angaben zur Ausgestaltung der Trauerfeier machen – vom Blumenschmuck über das Design der Trauerkärtchen bis hin zur Trauerrede.
Jetzt finanziell absichern
Der für die meisten wichtigste Punkt ist die Finanzierungsfrage. Mit so einem Vorsorgevertrag legen Sie nicht nur fest, was genau Ihre Bestattung kosten wird, sondern Sie kümmern sich zeitgleich auch darum, die finanzielle Last nicht auf Ihre Angehörigen zu verteilen. Dafür gibt es verschiedenste Arten das Geld sicher zu verwahren. Hier stellen wir Ihnen die beiden gängigsten vor:
Treuhand-Konto
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Vorsorge über ein Treuhand-Konto abzusichern, legen wir für Sie an entsprechender Stelle ein solches Konto an – wir arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit der Sparkasse Hamburg zusammen. Treuhand-Konten sind vor Zugriff – etwas von staatlichen Stellen – geschützt und können nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Zudem ist so ein Konto unabhängig vom Bestatter – damit ist Ihre Einlage auch geschützt, wenn es unser Unternehmen einmal nicht mehr geben sollte.
Sterbeversicherungen
Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei einem der unzähligen Versicherer in Deutschland eine sogenannte Sterbeversicherung abzuschließen. Wie bei einer Kapital-Lebensversicherung sparen Sie über einen vorher bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe an. Auch hier ist Ihre Einlage vor unberechtigtem Zugriff geschützt und kann nur im Versicherungsfall – also beim Tod des Versicherten – für die Kosten der Bestattung aufgewendet werden.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um mit uns Ihre Bestattungsvorsorge zu regeln.